Dritte Elterninformation zu COVID-19

Halle, 29.März 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu Beginn der dritten Woche der Schulschließungen möchte ich Ihnen erneut wichtige Informationen zur aktuellen Situation übermitteln.

Wie Sie sicher bereits aus den Medien erfahren haben, hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt die Schulschließungen(ebenso alle anderen Maßnahmen) bis zum 19.April 2020 verlängert. Grundlage dafür ist die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24.03.2020. Darin enthalten sind auch neue Regelungen zur Notfallbetreuung, die ich Ihnen hiermit zur Kenntnis geben möchte.

Für einen Anspruch auf Notbetreuung ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist, unabhängig davon, ob der zweite Erziehungsberechtigte als Schlüsselperson zu qualifizieren ist. Für alle anderen Familien gilt die bisherige Regelung weiter: eine Notbetreuung ist möglich, wenn beide Erziehungsberechtigte zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören(z B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Justiz, Behörden). Die Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung von Kindern ist der Schule gegenüber durch schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers nachzuweisen und das Kind darf nicht erkrankt sein. Die entsprechenden Formulare zur Anmeldung einer Notbetreuung finden Sie unter:

Bescheinigung des Arbeitgebers https://www.halle.de/push.aspx?s=downloads/News/45334/bescheinigung_arbeitgeber.pdf

Angaben zum Kind für Notbetreuung https://www.halle.de/push.aspx?s=downloads/News/45334/notbetreuung.pdf

Bitte kontaktieren Sie uns vor Inanspruchnahme der Notbetreuung mindestens einen Tag vorher, um Organisation und Formalitäten abklären zu können. Wie bisher sind wir täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr in der Schule für alle Anfragen und Probleme erreichbar.

In der Woche vom 06.04.20 bis 09.04.20 sind regulär Osterferien. Für die Notbetreuung bedeutet dies; das der Hort dafür zuständig ist, wenn ein Anspruch auf Betreuung in einem Hort gemäß Kinderförderungsgesetz besteht und dieser genutzt wird. Hier bitte ich Sie um Kontaktaufnahme zum Hort bzw. zum Eigenbetrieb KITA´s/ Horte der Stadt Halle zur Klärung.

Eltern, deren Kinder nicht den Hort besuchen und die trotzdem auf die Inanspruchnahme einer Notbetreuung in den Osterferien angewiesen sind melden sich bitte direkt bei mir.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, weiterhin werde ich Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen informieren. Ich bitte Sie auch, bezüglich der schulischen Aufgaben für Ihre Kinder den Kontakt mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer zu halten und Ihre Kinder weiterhin bei der Erfüllung der Aufgaben so gut es Ihnen möglich ist zu unterstützen.

Bleiben Sie gesund!

Im Namen des Teams der GS Dölau

P. Härtig (Schulleiterin)

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