Information zum Präsenzunterricht ab 12.04.2021

                                                                                                           Halle, 09.04.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, den 12.04.2021 nehmen die Grundschulen in der Stadt Halle den Präsenzunterricht wieder auf. Allerdings ist die Teilnahme am Präsenzunterricht  an eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte sowie das technische Personal gebunden.

Das Bildungsministerium hat dazu mit Wirkung ab 12.04.2021 folgendes verfügt:

„Allen Personen ist der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zuständigen Stelle (Testzentrum, Apotheke, Hausarzt) belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Dieser Nachweis darf nicht älter als 3 Tage sein. Statt des Nachweises wird es auch möglich sein, unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes einen Selbsttest auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorzunehmen.“

Für die Schülerinnen und Schüler unserer Grundschule bedeutet dies Folgendes:

  • Das Betreten des Schulgeländes und damit die Teilnahme am Präsenzunterricht und eine Betreuung des Kindes kann nur dann erfolgen, wenn 2mal wöchentlich der Nachweis für einen negativen Befund (Testzentrum, Apotheke, Hausarzt) schriftlich gegenüber der Schule erbracht wird oder das Kind an den Selbsttests der Schule regelmäßig teilnimmt.
  • Die Selbsttests in der Schule werden immer Montags und Donnerstags zu Beginn der 1. Stunde erfolgen. Demzufolge erwarten wir auch bei Familien, deren Kinder nicht an den Selbsttests teilnehmen, immer Montags und Donnerstags einen qualifizierten schriftlichen Testnachweis durch eine Apotheke/ Testzentrum/ Hausarzt.
  • In der Schule verwenden wir Selbsttests der Firma roche oder der Marke ANIBO/ Teda Laukoetter. In beiden Fällen handelt es sich um Selbsttests, deren Proben jeweils im vorderen Nasenbereich zu entnehmen sind. Dies ist auch bei Grundschulkindern gut handhabbar,  wie bereits der erste Versuch vor den Osterferien gezeigt hat.
  • Die Selbsttests werden von den Lehrkräften beaufsichtigt; die schrittweise Anwendung wird den Kindern vorgezeigt und ggf. Hilfe gegeben. Alle Utensilien werden nach Durchführung des Tests in einem verknoteten Müllbeutel entsorgt.Im Sinne des Datenschutzes erhalten die Lehrkräfte die Anweisung, mit den Testergebnissen sensibel umzugehen; nichtsdestotrotz müssen Kinder mit positivem Testergebnis isoliert und die Eltern benachrichtigt werden.
  • Als Schule haben wir entschieden, keine Selbsttests zur Durchführung mit nach Hause zu geben, da dies mit einem hohen bürokratischen Aufwand für Schule und Eltern verbunden ist und dies ausdrücklich die Ausnahme sein sollte.

Im Anhang finden Sie noch einmal das Formblatt  zur Zustimmung für die Tests. Bitte korrigieren Sie dies ggf. und lassen Sie es uns erneut zukommen.

Wir möchten betonen, dass wir die jetzige Vorgehensweise des Bildungsministeriums als Schule in jedem Fall unterstützen und als notwendig erachten, damit Schulen trotz des anhaltenden Infektionsgeschehens sicher geöffnet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

P. Härtig,
Schulleiterin GS Dölau

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